Glowtime Kids

AGB

 

1. Geltungsbereich, Form

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden.

1.2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen bzw. jedenfalls in der Ihnen zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. Individuelle Vereinbarungen und Angaben in unserer Buchungsbestätigung haben Vorrang vor den AGB.

1.3. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen der Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit in Sinne dieser AGB schließt Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

1.4. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Bestimmungen, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. Vertragsgegenstand, Buchung

2.1. Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Veranstaltungen für Kinder (nachfolgend „Veranstaltung“ genannt). Wir schulden die vertraglichen Leistungen ausschließlich während der vereinbarten Veranstaltungszeiten.

2.2. Die Buchung erfolgt ausschließlich über das Buchungstool auf unserer Homepage. Unser Angebot ist unverbindlich. Mit der Buchung über unsere Homepage ist noch keine verbindliche Zusage auf Zustandekommen eines Vertrages verbunden. Der Kunde gibt mit der Buchung ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Freie Termine sind aus dem Buchungsformular ersichtlich. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

3. Vertragsschluss, Vertragspartner

3.1. Nach Buchung eines Pakets auf unserer Homepage erhält der Kunde eine Buchungsbestätigung. Erst mit unserer verbindlichen Buchungsbestätigung kommt der Vertrag zustande. Mit der Buchungsbestätigung entsteht der Anspruch auf Zahlung des ausgewiesenen Entgeltes (nachfolgend „Veranstaltungsgebühr“ genannt). Der Vertrag ist personenbezogen und grundsätzlich nicht übertragbar. Der Vertrag verpflichtet den Kunden zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Veranstaltungsgebühr.

3.2. Der Vertrag kommt ausschließlich mit einem zur Erziehung und zur Vertretung des teilnehmenden Kindes berechtigten Erwachsenen zustande.

4. Entgelte und Zahlung, Termin

4.1. Die Veranstaltungsgebühr für die gesamte Veranstaltung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung im Voraus durch Überweisung auf das dort angegebene Konto zu bezahlen.

4.2. Ein gebuchter Termin wird nur verbindlich, wenn die Zahlung der geschuldeten Veranstaltungsgebühr fristgerecht erfolgt. Andernfalls behalten wir uns vor, den Termin anderweitig zu vergeben.

4.3. Die Veranstaltungsgebühr ist auch dann zu zahlen, wenn ein Kind (teilweise) nicht an der Veranstaltung teilnimmt. Bei Nichtzahlung innerhalb der unter vorstehender Ziff. 4.1 verfällt der Anspruch auf Teilnahme. Die Bezahlung der Veranstaltungsgebühr hat ausschließlich per Überweisung auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu erfolgen.

4.4. Die Höhe der jeweiligen Veranstaltungsgebühr kann im Internet unter den jeweiligen Angebotspaketen eingesehen werden. Die Höhe der Veranstaltungsgebühr wird dem Kunden darüber hinaus auch noch einmal verbindlich in der Buchungsbestätigung mitgeteilt.

4.5. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns nicht bestritten sind.

5. Änderungen der Personenzahl, Stornierung und Nichterscheinen der Teilnehmer, Störung durch Teilnehmer

5.1. Informationen zu den Veranstaltungsdaten und -inhalten sind im Einzelnen unserer Homepage zu entnehmen.

5.2. Die gebuchte Teilnehmerzahl kann bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung auf bis zu max. 10 Kinder aufgestockt werden. Die daraus entstehende weitere Zahlungsverpflichtung muss bis spätestens 2 Tage vor der Veranstaltung auf unserem Konto eingehen. Es ist ausschließlich die gebuchte und bestätigte Anzahl von Kindern zur Teilnahme berechtigt.

5.3. Wir sind dabei berechtigt, die gebuchte Anzahl an Teilnehmern zu berechnen, auch wenn die Anzahl der tatsächlich erschienenen Teilnehmer gegenüber der gebuchten Anzahl nach unten abweicht.

5.4. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Als Zeitpunkt, welcher für die Stornierungsbedingungen relevant ist, gilt der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung bei uns. Bei einer Stornierung bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung ist der Rücktritt vom Vertrag für den Kunden kostenfrei. Bei einer Stornierung innerhalb von 29 Tagen vor Beginn der Veranstaltung bis zum 7. Tag vor Beginn der Veranstaltung fallen 50 % der Teilnahmegebühr an. Bei einer Stornierung ab dem 6. Werktag vor Veranstaltung bzw. bei Nichterscheinen ist die komplette Teilnahmegebühr (100 %) fällig. Dem Kunden bleibt vorbehalten, alternativ auch einen/oder mehrere Ersatzteilnehmer zu benennen.

5.5. Weitergehende Rechte und Ansprüche behalten wir uns ausdrücklich vor. Sollten wir für den vom Kunden abgesagten Termin einen neuen Auftrag eines Dritten erhalten, werden wir die anfallenden Stornogebühren entsprechend reduzieren. In jedem Fall bleibt dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

5.6. Wir behalten uns vor, ein Kind auf eigene Kosten vorzeitig abholen zu lassen, wenn es sich nicht an die entsprechenden Regeln der Veranstaltung halten möchte oder durch eigenes Verhalten andere Teilnehmende gefährdet, die Veranstaltung gefährdet oder diese undurchführbar macht.

6. Haftung, Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände

6.1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

6.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

6.3. Die Einschränkungen der vorstehenden Ziff. 6.1 und 6.2 gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

6.4. Mitgeführte persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden bzw. der jeweiligen Teilnehmer in den Veranstaltungsräumen. Wir übernehmen für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

7. Daten- und Urheberschutz, Fotos

7.1. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten und der personenbezogenen Daten der sonstigen teilnehmenden Kinder zu, soweit und solange dies zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses Vertragsverhältnisses notwendig ist. Für darüberhinausgehende Zwecke der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung ist die gesonderte Einwilligung der betroffenen Partei erforderlich, sofern nicht eine wirksame Rechtsvorschrift (z.B. Europäische Datenschutzgrundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz o.a.) dies erlaubt oder anordnet. Die Informationen gemäß Art. 13 und 14 DSGVO erfolgen in der Regel mit der Buchungsbestätigung.

7.2. Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger während den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Wünscht der Kunde eine Filmaufnahme von der gebuchten Veranstaltung durch uns, setzt dies voraus, dass sämtliche teilnehmenden Kinder bzw. deren Erziehungsberechtigte mit der Aufnahme und der Verarbeitung der Aufnahme auf unserem System einverstanden sind. Die Pflicht, dieses Einverständnis einzuholen, liegt beim Kunden. Jede Veröffentlichung von Fotos und Filmaufnahmen setzt die ausdrückliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten voraus.

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser AGB.